Fördermöglichkeit Stiftung Hospiz Villa Auguste
Zustiftungen
Die Stiftung Hospiz Villa Auguste freut sich über jede Zustiftung.
Im Unterschied zur Spende wird eine Zustiftung nicht ausgegeben, sondern die Zustiftung erhöht unmittelbar das Stiftungskapital und wird somit der Stiftung dauerhaft zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann dadurch ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.
Alle Erträge aus dem Stiftungskapital kommen unmittelbar dem Hospiz zugute. Gern sprechen wir persönlich mit Ihnen über die Möglichkeiten im Rahmen von Zustiftungen.
Zuwendungen in den Vermögensstock der Stiftung (Zustiftungen) können auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden 9 Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million € vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.