Fördermöglichkeiten Stiftung Villa Auguste
Erbschaften und Testament
Die Stiftung im Testament als Begünstigte einzutragen ist besonders interessant und beliebt bei Menschen, die keine oder nur sehr entfernte Nachkommen haben. Das Vermögen soll nicht dorthin gehen, wo Sie es nicht für wichtig erachten. Sie können mit Ihrem Geld und Vermögen einen guten Zweck in Ihrem Sinne wählen, wenn es an das Hospiz übergeben wird.
Zuwendungen aufgrund testamentarischer Verfügungen sowie Schenkungen sind von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Sie gehen folglich ungekürzt in das Stiftungsvermögen ein.
Wir stehen Ihnen für ein Gespräch gern zur Verfügung.
Bei rechtlichen Fragen zu diesem Thema können Sie sich auch an einen Notar oder Rechtsanwalt wenden.